Allgemeine Geschäftsbedingungen HeilZentrum Regensburg

1. Anwendungsbereich der AGB

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Heilpraktikerin für Psychotherapie
mit Teilnehmer an Ausbildungen, Weiterbildungen, Seminaren und Kursen sowie dem Klienten/Patienten als
Beratungs-/Behandlungsvertrag. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.2 Rechtliche Grundlagen des Behandlungsvertrages sind die §§ 611 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach kommt der
Behandlungsvertrag zustande, wenn ein Patient das generelle Angebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie annimmt und
sich an die Heilpraktikerin für Psychotherapie zum Zwecke der Beratung und Behandlung wendet.

1.3 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen,
wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie
aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt,
die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für
Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandene Leistung; inklusive Behandlung erhalten.

2. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

2.1 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten/ Patienten in der Form, dass
sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde- ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie-
zur Aufklärung, Beratung, Diagnosestellung und Therapie des Patienten anwendet.

Vor Beginn der Behandlung und nach der Aufklärung wird ein Behandlungsvertrag in schriftlicher Form geschlossen.
2.2 Vor Beginn der Behandlung informiert und berät die Heilpraktikerin für Psychotherapie den Klienten/ Patienten über
die wirtschaftlichen und fachlichen Vor- und Nachteile bzgl. ihrer Therapiemethoden. Der Patient entscheidet frei über
die anzuwendenden Diagnose- und Therapiemethoden. Sofern sich der Patient nicht festlegen kann oder will, wendet die
Heilpraktikerin für Psychotherapie eine Methode an, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entspricht.

2.3 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie wendet in der Regel teilweise anerkannte, teilweise schulmedizinisch nicht
anerkannte Methoden an, die teilweise auch nicht wissenschaftlich erklärbar sind. Daher kann dem Klienten/ Patienten
auch kein Erfolg der Behandlung in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Lehnt der Klient/ Patient diese Methoden
ab oder verlangt eine Beratung, Diagnose und Therapie mit wissenschaftlich anerkannten Methoden, muss er dies der
Heilpraktikerin für Psychotherapie vorab mitteilen.

2.4 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie nimmt keine Krankschreibungen vor und verordnet keine Medikamente,
Heilmittel oder Substanzen.

3. Mitwirkung des Patienten

Der Klient/ Patient ist nicht zu einer aktiven Mitwirkung an der durchgeführten Behandlung verpflichtet. Sofern der
Klient/ Patient nicht ausreichend mitwirkt, indem er für die Behandlung notwendige Informationen nicht erteilt und
dadurch das Vertrauensverhältnis nicht oder nicht ausreichend aufgebaut werden kann, ist die Heilpraktikerin für
Psychotherapie berechtigt, die Behandlung abzubrechen.

4. Schweigepflicht

Ich unterliege der Schweigepflicht. Die Patientendaten werden von mir vertraulich behandelt. Auskünfte über Diagnosen,
Beratungen, Therapien und Inhalte aus der persönlichen Anamnese des Klienten/ Patienten werden nur nach schriftlicher
Zustimmung des Klienten/ Patienten erteilt.
Ausnahmen bestehen, wenn ich auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet bin, Daten des Klienten/Patienten an
Dritte weiterzugeben oder sich eine Auskunftspflicht auf Grund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung ergibt. Ferner
gegenüber sorgeberechtigten Personen, z.B. bei Eltern von minderjährigen Kindern.

Gegenüber Ehegatten, Verwandten und anderen Familienangehörigen besteht keine Auskunftspflicht.

Sind im Rahmen von Erstattungsangelegenheiten Auskünfte an Dritte notwendig werden diese jeweils in Form von
Bescheinigungen gegen entsprechendes Honorar an den Klienten/ Patienten erteilt. Es werden keine Auskünfte an Dritte
erteilt. Es kann sich eine Auskunftspflicht und die Notwendigkeit zur Verwendung der  Aufzeichnungen ergeben, wenn
persönliche Angriffe gegen meine Person, das Heilzentrum und deren Berufsausübungen gegeben sind und durch die Auskunft
eine Beweismittelklärung erfolgen muss.

Meine Aufzeichnungen über die Klienten/ Patientenspräche und Behandlungen dokumentiere ich in Handakten. Eine
Einsichtnahme in diese Aufzeichnungen steht dem Patienten nicht zu und er kann die Herausgabe dieser Aufzeichnungen
nicht verlangen. Auf ein Verlangen seitens des Klienten/ Patienten wird nach Absprache von mir eine Kopie erstellt aus
der Handakte heraus und geht kostenpflichtig zu seinen Lasten. Gutachten werden nach Absprache und kostenpflichtig nach
Länge berechnet.

Originaldokumente werden der Epikrise in Kopie beigefügt. Die Handakten werden von mir 10 Jahre lang nach Abschluss der
Behandlung  sicher aufbewahrt.

5. Honorierung der Heilpraktikerin für Psychotherapie

5.1. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie hat für die Inanspruchnahme ihrer Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches
sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker sowie auch an den allgemein üblichen Preisen im Bereich der freien
Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz in Deutschland orientiert und je nach Art, Dauer und Umfang der zu
erbringenden Leistung jeweils individuell vereinbart wird.

5.2. Die vereinbarten Honorare sind im Anschluss an jede Behandlung bar zu entrichten. Der Klient/ Patient erhält eine
Quittung. Andere Vereinbarungen sind möglich, bedürfen jedoch der vorherigen Absprache und der Zustimmung beider
Vertragsparteien.

5.3. Der Patient kann auf Wunsch eine honorarpflichtige Rechnung nach einer Behandlungsphase erhalten. Diese Rechnung
enthält Angaben zu Namen und Anschrift des Patienten sowie der Heilpraktikerin für Psychotherapie, dem genauen
Behandlungszeitraum und der bereits gezahlten Honorare. Eine Rechnung, die Angaben bzgl. der Diagnose enthält, z.B. zur
Einreichung bei den Krankenkassen, bedarf vorab eines schriftlichen Auftrags des Patienten.

5.4. Honorarerstattung durch Dritte
Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird
§ 4 hiervon nicht berührt. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch
das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden.

Die Höhe der Behandlungskosten richtet sich immer nach dem abgeschlossenen Behandlungsvertrag, unabhängig davon, wie
viel durch die Krankenversicherung erstattet wird.

Die Heilkundliche Tätigkeit (ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie) ist von der Umsatzsteuer  gemäß §4,Nr.14
UStG befreit.

5.5. Heilmittelwerbegesetz

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es neben Ärzten und Psychologen ausschließlich Berufsgruppen mit
Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach HeilprG 1. DVO vorbehalten ist, Diagnosen zu stellen, sowie Störungen und
Krankheiten zu behandeln bzw. zu lindern.

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass bei keiner der durch mich angebotenen Methoden ein Heilmittelversprechen zu
Grunde liegt.

Ferner wird nicht versprochen, eine Linderung oder Heilung der zugrundeliegenden Erkrankung/ Störung zu garantieren.
Eine Verbesserung des Gesundheitszustandes kann nicht garantiert werden.

Die Inanspruchnahmen von Haus- und Fachärzten können  durch meine Behandlungsverfahren nicht ersetzt werden. Meine
Behandlung schließt das Einholen einer ärztlichen Diagnose und die Inanspruchnahme der Hilfe von Fachärzten und
Fachkliniken nicht aus; sie wird empfohlen und ist erwünscht im Bedarfsfall.

 
6. Ausbildung Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie/
Weiterbildung Kunsttherapie/ Seminare und Kurse

Ausbildungen, Seminare und Kursen

Für die Anwendung des während der Ausbildungen, Seminare, Kurse oder Weiterbildung erworbenen Wissens handelt der
Kursteilnehmer eigenverantwortlich. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist
ausschließlich der Sitz des Veranstalters.

6.1. Datenschutz: Die mit  der Anmeldung übermittelten Daten der Ausbildungs-, Weiterbildungs- oder
Seminarteilnehmer werden ausschließlich zum Zweck der Buchführung/ Vertragsdurchführung und zu organisatorischen
Zwecken gespeichert.

Auszubildende, Weiterbildende, Seminar- und Kursteilnehmer stimmen mit Unterschrift unter diesem Vertrag der Verwendung
und der Speicherung seiner persönlichen Daten für diese Zwecke zu. Ein Widerruf dieses Einverständnisses kann schriftlich
erfolgen.

6.2. Zu Seminaren und Kursen:  Die Seminare und Kurse sollen keine Diagnosestellung bedingen. Das erworbene
Wissen ist keine Grundlage für eine Therapieempfehlung und stellt auch keine dar.

6.3. Haftung: Bei Unfällen, Verletzungen oder Diebstahl während der Besprechung/Behandlung und des Unterrichts
im Praxisraum des HeilZentrums wird keine Haftung übernommen.

Für Personen- oder Sachschäden während der Behandlung/ Veranstaltung im HeilZentrum Regensburg haftet der Klient /
Patient/ Kursteilnehmer persönlich. Schadensersatzansprüche von Kursteilnehmern oder Dritte sind ausgeschlossen.
Insbesondere haftet das HeilZentrum/Dozentin nicht für Schäden psychischer oder / und physischer Art während der
Ausbildung und Übungen zwischen den einzelnen Kursteilnehmer untereinander bzw. zwischen Kursteilnehmer und Dozentin.

Die Inhalte der Webseite und Skripten in der Ausbildung, sowie Materialien, die der Methodenführung dienen, sind kein
Ersatz für die Inanspruchnahme medizinische und/ oder psychologische Behandlungen und stellen auch keine Empfehlung
dar, eine solche Behandlung zu unterlassen / abzubrechen, sowie die Medikamenteneinnahme  (nach ärztlicher Weisung und
Verschreibung) zu unterbrechen oder gar abzusetzen.

6.4. Urheberrecht
Die im Rahmen der Ausbildungen und Weiterbildungen zur Verfügung gestellten Unterlagen werden nach bestem Wissen
und Kenntnisstand erstellt.
Die empfohlene Begleitliteratur ist zur Ergänzung gedacht und nur eine Empfehlung.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass ausgehändigte Skripten und sonstige Unterlagen ausschließlich für den
Unterricht und nur zur Ausbildung oder Weiterbildung im HeilZentrum Regensburg verwendet werden dürfen. Sie dürfen nicht
kopiert und nicht an Dritte (z.B. für deren Ausbildungs- und Weiterbildungsangebote)  weitergegeben
werden. Die auf der Webseite enthaltenen Informationen dürfen nicht kopiert und für eigene Zwecke verwendet
werden.

Für die Vollständigkeit sämtlicher Inhalte wird keine Gewähr übernommen.

Buchvorstellungen und Hinweise auf anderweitige Print- und Tonmaterialien sind nur Empfehlungen. Es wird keine
Verantwortlichkeit für deren Inhalte übernommen.

6.5. Vertragsvereinbarungen und Einverständnis AGB
Es werden für die Kompaktausbildungen Heilpraktiker Psychotherapie/ der Weiterbildung Kunsttherapie/Seminaren/Kursen
mit den Teilnehmenden ein Vertrag in schriftlicher Form geschlossen, in dem auch auf die AGB, die auf der Homepage einzusehen
ist, verwiesen wird. Der Teilnehmende erklärt sich mit einer Bestätigung einverstanden, dass er die AGB zur Kenntnis
genommen, gelesen und damit einverstanden ist. Der Vertrag enthält alle wichtigen Informationen wie Kursabsagen,
Rücktritt, Kündigung, Bezahlung der Gebühren, Voraussetzung über die Aushändigung eines Zertifikats und wird dort
ausführlich behandelt. Dem Teilnehmenden wird der Vertrag vor der Teilnahme ausgehändigt und nach dem Einverständnis
unterschrieben. Es erfolgt anschließend eine schriftliche Bestätigung des HeilZentrums Regensburg.

7. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein, berührt dies nicht
Wirksamkeit des Behandlungsvertrages / de AGB insgesamt. In diesem Fall ist die ungültige oder nichtige Bestimmung in
freier Auslegung durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten
kommt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Angebote der Praxis, die nicht dem Bereich der
Therapie zugehörig sind, wie beispielsweise Coaching oder Beratung.

8. Sonstige Nebenbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen eines geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Es existieren keine Nebenabreden.

9. Gerichtsstand

Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich Deutsches Recht.
Die Gerichtsstandmitteilung gilt für Klienten/ Patienten/ Teilnehmer aus dem In- und Ausland.

HeilZentrum Regensburg Hemauerstrasse 6, 93047 Regensburg, Petra Obermeier